Das Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. - Die Ziele des Instituts

Wir klagen - mit RECHT gegen Fluglärm!

Bürger helfen Bürgern

Unser Ziel:
die Anwohner rund um den Flughafen sollen durch den Fluglärm nicht in ihrer Gesundheit geschädigt werden
Unser Weg:
der Verein unterstützt Maßnahmen gegen den Fluglärm und gegen den beabsichtigten Flughafenausbau, insbesondere mit juristischen Mitteln und sammelt dafür Geld
Unser Name:
"Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V." - ein eingetragener und gemeinnütziger Verein
Unsere Mitglieder:
sie kommen aus allen Schichten der Bevölkerung
Unsere Wissensträger:
Mediziner, Juristen, Planer, Akkustiker, Sozialwissenschaftler
Unsere Bitte an Sie:
unterstützen Sie unser Anliegen, indem Sie Fördermitglied werden oder spenden

Schon wenige Musterkläger können viel erreichen, wenn sie von allen unterstützt werden.


Im Detail:

  1. Der Anlass
    Hunderttausende Bürger rund um den Frankfurter Flughafen werden durch Fluglärm bei Tag und in der Nacht erheblich belästigt. Bei Überflügen müssen sie ihre Gespräche unterbrechen, können nicht einschlafen oder ihr Schlafverhalten ist durch den Fluglärm gestört. Mediziner diagnostizieren, dass mehr Stresshormone ausgeschüttet werden. Das Risiko eines Herzinfarktes steigt. Bei Kindern sinkt die Aufmerksamkeit und Gedächtnisleistung.
    Trotz dieser Gesundheitsrisiken planen FAG und Landesregierung eine weitere Steigerung der Flugbewegungen durch eine neue Start- und/oder Landebahn.
    Der Flugverkehr wird schon jetzt kontinuierlich erhöht, was die Menschen besonders nachts belastet. Durch den zunehmenden Fluglärm droht daneben ein Wertverlust des Immobilieneigentums.
     
  2. Die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten
    Das Grundgesetz schützt die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürger, ebenso wie das Eigentum.
    Der Flughafen hat kein Recht, die Gesundheit der Anwohner zu gefährden, aber der zuständige Verkehrsminister schreitet nicht ein. Besonders stark Betroffene wollen daher die Gesundheitsgefahren des Fluglärms durch Verwaltungsverfahren und -klagen abwehren. Wenn die Musterkläger vor Gericht Erfolg haben, dann hat dies unmittelbare Vorteile für alle Anwohner des Flughafens. Ihre Belästigung durch Fluglärm wird gemindert, ihre Nachtruhe gewährleistet und der drohende Wertverlust der Immobilien wird abgewendet.

    Deshalb ist es sinnvoll, dass viele Menschen diesen Weg auch finanziell unterstützen.
  3. Die Musterklagen
    Die Klagen werden nur Erfolg haben, wenn der Nachweis gelingt, dass der Fluglärm langfristig die Gesundheit schädigt.
    Die Ursachen für Herzinfarkte, die Störung des Nachtschlafes und sonstiger gesundheitlicher Risiken müssen also genau untersucht werden. Die Lärmbelastung der Musterkläger ist zu messen. Diese Nachweise von Medizinern bzw. Akkustikern sind dann von Juristen dahin zu bewerten, ob der Fluglärm das Grundrecht auf Gesundheit verletzt. Das alles erfordert viel Fachwissen und kostet eine Menge Geld. Das Geld will der Verein sammeln, um den Musterklägern das finanzielle Risiko ihrer rechtlichen Schritte abzunehmen.
    Die Musterverfahren werden über alle Instanzen zu führen sein, denn wer auch immer verliert, wird sicherlich die nächste Instanz anrufen.
    Solche Musterklagen erfordern daher Fachwissen, Ausdauer und finanzielle Unabhängigkeit.
  4. Die Unterstützung des Vereins
    Die über 50 Bürgerinitiativen gegen den Flughafenausbau haben deswegen die Gründung des Vereins initiiert. Der Verein selbst kann allerdings nicht klagen, wohl aber die Musterkläger zusammenführen und unterstützen. Das "Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V." wird auch die notwendigen medizinischen oder juristischen Gutachten zur Verfügung stellen, die die Kläger benötigen, um erfolgreich zu sein.
    Dazu erbitten wir ihren Beitritt als Fördermitglied oder Ihre Spende.
  5. Die Unabhängigkeit des Vereins
    Wir erinnern uns, dass die Städte und Kommunen rund um den Flughafen bei der Bekanntgabe der Ausbauabsicht viel Geld zu deren Abwehr bereitgestellt haben.
    Da liegt es nahe, das Fachwissen für die Musterklagen auch durch das Geld der Kommunen zu finanzieren. Wir werden mit den Kommunen in dieser Frage zusammenarbeiten.
    Aber schon gibt es erste Rechtsmeinungen, die den Städten und Kommunen eine solche Mittelverwendung absprechen. Auch lehrt die Erfahrung, dass sich politische Meinungen ändern können. Für die Gutachten ist aber eine finanziell langfristig tragfähige Basis nötig. Daher haben sich die Bürger und ihre Initiativen zu einer finanziellen Unabhängigkeit entschlossen.
    Wenn zahlreiche Anwohner regelmäßig Geld spenden, können die Musterkläger bis zu einem erfolgreichen Ende durchhalten.
    Darum geht es uns.
  6. Was können Sie tun?
    Machen Sie es, wie es schon hunderte Fördermitglieder getan haben.
    Wir bitten Sie, dem Verein als Fördermitglied beizutreten. Damit tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko, etwa wenn Klagen abgewiesen werden sollten.
    Wir werden Ihnen jährlich Rechenschaft abgeben. Ihren Mitgliedsbeitrag - wie auch Spenden, für die wir ebenfalls dankbar sind - können Sie gegenüber dem Finanzamt zur Senkung ihrer Steuerlast verwenden. Sie können Ihr Engagement jederzeit beenden.
    Wir denken, das ist fair.
  7. Die Satzung des Vereins
    Unser Verein heißt "Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V." und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Offenbach eingetragen.
    Erster Vorsitzender ist der Rechtsanwalt und Notar Hartmut Wagner. Das zuständige Finanzamt hat bescheinigt, dass der Verein nach seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dient. Die entsprechende Vorschrift der Vereinssatzung lautet wie folgt:
    § 2 Vereinszweck
    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke durch die Förderung des Öffentlichen Gesundheitswesens, der Wissenschaft und Forschung sowie des Umweltgedankens, vor allem im Hinblick auf gesundheitliche Gefahren und die Belastung der Bevölkerung mit Lärm (unter besonderer Berücksichtigung des Fluglärms), weiterhin durch Flugzeugabgase und die Kontamination der Umwelt durch letztere. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ein Gewinn wird nicht erstrebt. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Veranstaltung von Vorträgen, Diskussionen, Aufklärungsarbeit und Erstellung von Gutachten in Bezug auf die Auswirkung von Lärm unter besonderer Berücksichtigung des Fluglärms und von Flugzeugabgasen auf die Gesundheit der Bevölkerung, sowie die Kontamination der Umwelt durch die Auswirkungen des Flugverkehrs. Mitgliedern darf auch rechtliche Beratung und Betreuung in Bezug auf Verletzungen und Beeinträchtigung ihrer Gesundheit durch Lärm erteilt werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Vorstandstätigkeit für den Verein wird ehrenamtlich ausgeübt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
    Mitgliedsbeiträge und Spenden sind daher "steuerlich absetzbar".

Erfolgsaussichten:

Von den Erfolgsaussichten des eingeschlagenen Weges sind wir überzeugt:
Die Rechtsprechung betont inzwischen immer mehr den hohen Wert der körperlichen Unversehrtheit und des Gesundheitsschutzes und ist nicht bereit, diese Rechtsgüter angeblichen wirtschaftlichen Zwecken unterzuordnen.


Ich fördere das Fachwissen zum Gesundheitsschutz gegen Fluglärm und die Erhebung von Musterklagen!
Ich unterstütze das "Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V." in seinen Bestrebungen zur Verminderung des Fluglärms und zur Verhinderung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens und trete ihm als Fördermitglied bei.

Meinen monatlichen Förderbeitrag lege ich auf folgenden Betrag fest:
beginnend mit dem ......................,
 EURO 10,-/  15,- /  20,-/  ............
(Bitte Nichtzutreffendes streichen oder eine Summe einsetzen; falls hier keine Angaben gemacht sind, gilt der Mindestbeitrag von EURO 5,- mtl.).

Geschäftsstelle des Vereins:
Edith-Stein-Strasse 11, 63075 Offenbach am Main
Bankverbindung:  Kto.-Nr. 46035 - Volksbank Maingau e.G. (BLZ 505 613 15)
Name:
Vorname:
Anschrift:
Ort:
Ort/Datum/Unterschrift:
(rechtsgültige Unterschrift, bei Minderjährigen auch des gesetzlichen Vertreters)
Wenn Sie mögen, füllen Sie zusätzlich noch die folgende Erklärung aus.
Bitte buchen Sie den Betrag von meinem Konto ab:
Nr.:
Bank:
BLZ:
Name:
Vorname:
Anschrift:
Ort/Datum/Unterschrift:


Der Verein der Bürgerinnen und Bürger im Bündnis der Bürgerinitiativen rund um den Flughafen Rhein-Main:
Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V.
Bankverbindung:  Konto-Nr. 46035 bei der Volksbank Maingau e.G. (BLZ 505 613 15)
Schon wenige Musterkläger können viel erreichen, wenn sie von allen unterstützt werden.

Stopp Fluglärm
OF - Offenbach ohne Fluglärm