Gericht erkennt Schadenersatzforderung wegen Fluglärm an
Auszug aus Bericht des Rhein-Sieg-Anzeigers vom 05.08.03


In dem Bericht heißt es u. a:

Am 20. November vergangenen Jahres und dann nochmals am 22. Januar diesen Jahres weilte die Kammer in den späten Abendstunden in einem Lohmarer Wohnhaus aus dem 19. Jahrhundert - um sich persönlich einen Eindruck von der Fluglärmbelastung der Bewohner zu machen. Diese hatten im November 1999 Klage gegen die Flughafengesellschaft des Köln / Bonner Flughafens eingereicht und forderten insgesamt 136 287 Mark für Wertminderung ihres Grundstücks sowie für Lärmschutzmaßnahmen.

Nachdem die drei Richter, ein Sachverständiger sowie die beiden Verteidiger am ersten Abend von 21.55 bis 23.08 Uhr vier Überflüge und am zweiten Termin von 22 bis 23.46 Uhr sogar 22 Überflüge live miterlebt hatten, zeigte sich die Kammer beeindruckt: „Die Lärmbelästigung auf dem Außengelände wurde als schier unerträglich wahrgenommen, und selbst innen bei gekippten Fenstern noch als laut und störend“, gab der Sprecher des Landgerichts die Reaktionen wieder.

Das Gericht erkannte an, dass es zur Beurteilung von Wesentlichkeit von Lärm auch auf das subjektive Empfinden eines Menschen ankomme. Berücksichtigt wurden von dem Sachverständigen daher nicht der Mittelwert des Fluglärms, sondern auch die Spitzenpegel. Hatte die Verteidigung angeregt, nur bei geschlossenen Fenstern den Lärmpegel zu messen, schmetterten die Richter dies ab: In einem Wohnhaus sei es nicht zumutbar, bei ständig geschlossenen Fenstern zu leben.

Wird von Juristen allgemein erwartet, dass gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt wird, wollte sich der Pressesprecher der Flughafengesellschaft, Walter Römer, dazu gestern nicht äußern: „Wir kennen die Urteilsbegründung noch nicht“, sagte er dem „Rhein-Sieg-Anzeiger“. Erst nach dem Studium der Urteilsbegründung könne eine Entscheidung getroffen werden. Römer bestätigte aber, dass es das erste Mal ist, dass ein Gericht den Anspruch auf Schadenersatz anerkannt hat.

Der vollständige Bericht ist vorübergehend abrufbar unter::
http://www.ksta.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1060006896122

Stopp Fluglärm

OF - Offenbach ohne Fluglärm

BIL Offenbach